Privatärztlicher Hausbesuchsdienst

 

Wir bieten einen privatärztlichen Hausbesuchs-Notdienst im Wetteraukreis für die Behandlung dringlicher, nicht lebensbedrohlicher Beschwerden an.


Das Angebot richtet sich an Privatpatienten und Selbstzahler.


Die ärztliche Versorgung erfolgt im häuslichen Umfeld und steht rund um die Uhr für die Behandlung dringlicher, nicht lebensbedrohlicher Erkrankungen zur Verfügung

 

Privatärztlicher Notdienst

Benötigen Sie zeitnah ärztliche Unterstützung und Behandlung? Wir bieten privatärztliche Notdienste im Wetteraukreis für Privatpatienten und Selbstzahler an.

Die medizinische Versorgung erfolgt durch approbierte Ärzte mit klinischer Erfahrung, darunter Fachärzte sowie Ärzte mit Tätigkeit im Notarztdienst. Behandelt werden akute, nicht lebensbedrohliche Beschwerden sowie bestehende Erkrankungen im Rahmen der jeweiligen ärztlichen Qualifikation und der geltenden rechtlichen Vorgaben.

Unsere Leistungen

  • Ärztliche Untersuchung und Behandlung
  • Versorgung akuter, nicht lebensbedrohlicher Beschwerden
  • Ausstellung ärztlicher Rezepte und Atteste im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit
  • Durchführung von Injektionen und Infusionen nach medizinischer Indikation
  • Schmerztherapie im ärztlichen Kontext
  • Wundversorgung einschließlich Verbandswechsel
  • Ärztliche Leistungen gemäß Qualifikation und rechtlichen Vorgaben

Achtung 

Bei schweren Verletzungen oder bei akuten, lebensbedrohlichen Beschwerden bitten wir Sie, unverzüglich den öffentlichen Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu kontaktieren.

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten steht der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) unter der Rufnummer 116 117 zur Verfügung.

Kosten & Abrechnung

Die Abrechnung unseres privatärztlichen Notdienstes erfolgt gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Privatversicherte Patientinnen und Patienten:
Eine Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung erfolgt in der Regel entsprechend den individuellen Vertrags- und Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers.

Patientinnen und Patienten mit besonderen Versicherungstarifen
(z. B. Basistarif, Standardtarif oder vergleichbare Tarife):
Abhängig vom Versicherungsschutz kann ein Eigenanteil entstehen.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten:
Da es sich um eine privatärztliche Leistung handelt, ist eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich. Die Kosten sind daher privat zu tragen.

Patientinnen und Patienten ohne Wohnsitz in Deutschland:
Die Vergütung der ärztlichen Leistung erfolgt unmittelbar nach der Behandlung. Eine spätere Erstattung über eine Auslands- oder Reisekrankenversicherung kann gegebenenfalls erfolgen.

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Kontakt aufnehmen

Telefon: 0175 1407510

E-Mail: arzt@aelw-wetterau.de

 

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